Für Lieferanten

Bei der Realisation einzelnen Projekten Gesellschaft JUT-AEL GmbH eng arbeitet auch mit eigenen ausgewählten Lieferer und zusammen dem Investor aus dem öffentlichem und privatem Sektor garantiert, dass alle Projekte auf dem hohem Niveau realisiert werden, und in vereinbarte Frist beendet werden.

Unsere Lieferer sind dafür wie Partners angenommen und es wird nicht mehr erfordert, als im Vertrag zwischen dem Besteller und unserer Gesellschaft steht.

PErfordert werden die Standarts, die wir unserem Besteller garantieren können:

  • Einhaltung min. gesetzlichen Anforderungen der Arbeitssicherheit
  • Einhaltung von verabredeten verträglichen Terminen, Kvalität und Lieferungspreisen
 
 

RECHNUNGSEMPFANG UND ABARBEITUNG

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ABSENDUNG DER PREISANGEBOT

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Als Grundlagen für die Handlung über eine verträgliche Beziehung sind geschäftliche Bezugsdokumente.
Allgemeine Vertragbedingungen werden währen Zusammenarbeit nicht verändert.

Rechnungsempfang und Abarbeitung in Gesellschaft JUT-AEL GmbH

1. Alle ausgestellte Rechnungen werden in die Zentralannahmenstelle gesand und es:

Elektronisch in pdf Forma auf Emailadresse faktury@jut.sk

Rechnungsmuster finden Sie in Abteilung “Downloads

2. Die Fälligkeitsfrist ist gewöhnlich ein Kalendermonat, wobei der Lieferungsdatum der Rechnung auf die Adresse in Punkt 1 zählt.

3. Tag der Bezahlung der Rechnung heißt Tag der Überweisung in der Bank, wenn es nicht anders im Vetrag veabredet wurde.

4. Die Rechnung muss im Einklang mit geltenem Rechtsetzung ausgestellt und muss min. diese Angaben zu enthlaten:

  1. Bauzeichnung
  2. Stellenbeschreibung / Leistungsbeschreibung

Falls die Rechnung diese Beschreibungen nicht erhalten wird, oder sie falsch eingegeben wird, kann der Besteller die Rechnungsbeaerbeitung in Zahlungsfrist fordern. Nachdem die bearbeitete Rechnung abgegeben wird, wird neue Zahlungsfrist laufen. Alle weitere Informationen können Sie in Abteilung “Downloads“ ansehen.

5. Die Haftung des Bestellers wie Empfänger steuerbaren Erfüllung für Lieferanten nichtbezahlte MWSt. dieser Füllung gilt geltene Rechtsetzung SR.